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OTT Wolfgang | ... | ... | ... | ... | ... | 2+ | |||
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Urteil: |
Als die Polizei am 13. Juni 1995 zu einem Haus in Wien-Liesing gerufen wird, ahnt noch niemand, daß dieser Notruf zu einem der spektakulärsten Mordfälle Österreichs führen wird. Die Geschäftsfrau Hannelore F. (43) war überfallen, entführt, in das Haus des "Filmemachers" Wolfgang OTT (38) gebracht und dort 20 Stunden festgehalten worden. Als der Entführer das Haus verläßt, um mit der Bankomatkarte der Frau Geld zu beheben, kann sie trotz ihrer Fesseln Nachbarn auf sich aufmerksam machen. Bei der Durchsuchung des Hauses findet die Polizei persönliche Gegenstände der Ende Mai vermißten Bankangestellten Sonja SVEC (23). Eine Großfahnung wird eingeleitet, Wolfgang OTT vergewaltigt und entführt auf seiner einwöchigen Flucht zwei weitere Frauen, diesen gelingt es aber, zu entkommen. Eine der beiden, die Oberösterreicherin Gerda T. (23) wird 600 km fast 19 Stunden lang im Kofferraum transportiert. Es gelingt ihr, trotz Vergewaltigung und Todesangst ihren Peiniger psychologisch "auszutricksen". Daß sie und OTT´s zweites Fluchtopfer in Todesgefahr waren, beweist die Garotte, die der Verdächtige bei seiner Festnahme am 20. Juni 1995 mitführt. OTT leugnet so lange, bis am 26. Juni 1995 spätabends die Leiche von Sonja SVEC aus der Enns bei Großreifling geborgen wird. Das Mordopfer ist an den Füßen gefesselt. Mittlerweile bringt die Polizei OTT auch mit der seit 10. Juni 1995 vermißten Maturantin Karin MÜLLER (19) in Verbindung, OTT bestreitet, die Schülerin überhaupt je gesehen zu haben. Karin MÜLLER war in der gleichen Gegend zu einem Treffen mit Freunden verabredet und spurlos verschwunden. Zeugen wollen Wolfgang OTT zur fraglichen Zeit dort gesehen haben. Wolfgang OTT wird im Herbst 1996 zu 1 Mord, 2 Vergewaltigungen und Freiheitsentziehung angeklagt. Im Fall Karin MÜLLER fehlen Leiche und Beweise, wiewohl DNA-Analysen zweier Haare aus OTT´s Wagen eine fast 100%-ige Übereinstimmung mit dem Opfer ergeben. Ein weinerlicher und vor Selbstmitleid zerfliessender OTT zeigt darüber hinaus keinerlei Emotionen und beklagt seine Kindheit. Die Eltern, sektiererische Zeugen Jehovas, hätten ihn mit äußerster Strenge erzogen. Beim Prozeß wird auch bekannt, daß OTT bereits im Alter von 10 Jahren erstmals auffällig wurde, als er Mitschüler würgte. Im Alter von 15 folgt eine Verurteilung über 15 Monate auf Bewährung für die sexuelle Nötigung eines Mädchens. Der damalige Gerichtspsychologe macht bereits auf die Gefährlichkeit und Unberechenbarkeit OTTs aufmerksam. Das Urteil am 3. Oktober 1996 stimmt allen Anklagepunkten zu: Lebenslang und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. In der Nacht vom 5. auf 6. Juni 1997 - also fast auf den Tag genau zwei Jahre nach ihrem Verschwinden - findet ein Förster Skeletteile im Wald von Palfau, die Karin MÜLLERs Vater (ein Dentist) eindeutig als die seiner Tochter identifizieren kann. Wie später auch im Fall Blauensteiner überlegt die Staatsanwaltschaft, ob man - aus Kostengründen - überhaupt nochmals Anklage erheben soll. Die österreichische Judikatur erlaubt nach Verhängung einer Höchststrafe kein zusätzliches Strafmaß, sehr wohl hat ein weiterer Schuldspruch aber Einfluß auf eine mögliche vorzeitige Entlassung, die im Fall von "lebenslang" frühestens nach 15 Jahren beantragt werden kann. Im Prozeß um den Mordfall Karin MÜLLER (der Angeklagte schweigt, der Tathergang wird nie aufgeklärt) wird Wolfgang OTT im Februar 1999 ein zweites Mal schuldig gesprochen. Als die Polizei am 13. Juni 1995 zu einem Haus in Wien-Liesing gerufen wird, ahnt noch niemand, daß dieser Notruf zu einem der spektakulärsten Mordfälle Österreichs führen wird. Die Geschäftsfrau Hannelore F. (43) war überfallen, entführt, in das Haus des "Filmemachers" Wolfgang OTT (38) gebracht und dort 20 Stunden festgehalten worden. Als der Entführer das Haus verläßt, um mit der Bankomatkarte der Frau Geld zu beheben, kann sie trotz ihrer Fesseln Nachbarn auf sich aufmerksam machen. Bei der Durchsuchung des Hauses findet die Polizei persönliche Gegenstände der Ende Mai vermißten Bankangestellten Sonja SVEC (23). Eine Großfahnung wird eingeleitet, Wolfgang OTT vergewaltigt und entführt auf seiner einwöchigen Flucht zwei weitere Frauen, diesen gelingt es aber, zu entkommen. Eine der beiden, die Oberösterreicherin Gerda T. (23) wird 600 km fast 19 Stunden lang im Kofferraum transportiert. Es gelingt ihr, trotz Vergewaltigung und Todesangst ihren Peiniger psychologisch "auszutricksen". Daß sie und OTT´s zweites Fluchtopfer in Todesgefahr waren, beweist die Garotte, die der Verdächtige bei seiner Festnahme am 20. Juni 1995 mitführt. OTT leugnet so lange, bis am 26. Juni 1995 spätabends die Leiche von Sonja SVEC aus der Enns bei Großreifling geborgen wird. Das Mordopfer ist an den Füßen gefesselt. Mittlerweile bringt die Polizei OTT auch mit der seit 10. Juni 1995 vermißten Maturantin Karin MÜLLER (19) in Verbindung, OTT bestreitet, die Schülerin überhaupt je gesehen zu haben. Karin MÜLLER war in der gleichen Gegend zu einem Treffen mit Freunden verabredet und spurlos verschwunden. Zeugen wollen Wolfgang OTT zur fraglichen Zeit dort gesehen haben. Wolfgang OTT wird im Herbst 1996 zu 1 Mord, 2 Vergewaltigungen und Freiheitsentziehung angeklagt. Im Fall Karin MÜLLER fehlen Leiche und Beweise, wiewohl DNA-Analysen zweier Haare aus OTT´s Wagen eine fast 100%-ige Übereinstimmung mit dem Opfer ergeben. Ein weinerlicher und vor Selbstmitleid zerfliessender OTT zeigt darüber hinaus keinerlei Emotionen und beklagt seine Kindheit. Die Eltern, sektiererische Zeugen Jehovas, hätten ihn mit äußerster Strenge erzogen. Beim Prozeß wird auch bekannt, daß OTT bereits im Alter von 10 Jahren erstmals auffällig wurde, als er Mitschüler würgte. Im Alter von 15 folgt eine Verurteilung über 15 Monate auf Bewährung für die sexuelle Nötigung eines Mädchens. Der damalige Gerichtspsychologe macht bereits auf die Gefährlichkeit und Unberechenbarkeit OTTs aufmerksam. Das Urteil am 3. Oktober 1996 stimmt allen Anklagepunkten zu: Lebenslang und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. In der Nacht vom 5. auf 6. Juni 1997 - also fast auf den Tag genau zwei Jahre nach ihrem Verschwinden - findet ein Förster Skeletteile im Wald von Palfau, die Karin MÜLLERs Vater (ein Dentist) eindeutig als die seiner Tochter identifizieren kann. Wie später auch im Fall Blauensteiner überlegt die Staatsanwaltschaft, ob man - aus Kostengründen - überhaupt nochmals Anklage erheben soll. Die österreichische Judikatur erlaubt nach Verhängung einer Höchststrafe kein zusätzliches Strafmaß, sehr wohl hat ein weiterer Schuldspruch aber Einfluß auf eine mögliche vorzeitige Entlassung, die im Fall von "lebenslang" frühestens nach 15 Jahren beantragt werden kann. Im Prozeß um den Mordfall Karin MÜLLER (der Angeklagte schweigt, der Tathergang wird nie aufgeklärt) wird Wolfgang OTT im Februar 1999 ein zweites Mal schuldig gesprochen. |